Wanddämmung

Außenwanddämmung und Innenwanddämmung

Die Dämmung der Wände ist eine wichtige Maßnahme zur Minimierung der Wärmeverluste von Gebäuden. Bei ungedämmten Wänden muss mit einem Wärmeverlust von rund 30 Prozent gerechnet werden. In Deutschland weist der Großteil der Wohngebäude keinen ausreichenden Wärmeschutz auf, so dass dadurch nicht nur höhere Heizkosten anfallen, sondern auch ein unbehagliches Wohnklima vor allem bei niedrigen Außentemperaturen entsteht und unangenehme Zugluft sowie Feuchte- und Schimmelbildung auftreten kann. Eine fachgerecht ausgeführte Wanddämmung erhöht dagegen die innere Oberflächentemperatur der Wände, sorgt somit für ein behagliches, angenehmes Wohnklima und spart gleichzeitig Heizkosten. Dabei werden vier Dämmverfahren unterschieden: das Wärmedämmverbundsystem (WDVS), die hinterlüftete Vorhangfassade, die Kerndämmung mit Einblasdämmung und die Innenwanddämmung. 

Während bei einem einschaligen Wandaufbau zwischen einem Wärmedämmverbundsystem und einer hinterlüfteten Vorhangfassade gewählt werden kann, kommt bei einschaligem Mauerwerk nur eine Kerndämmung als Außenwanddämmung in Frage. Soll die Fassade in ihrer Erscheinung erhalten werden, wie beispielsweise bei denkmalgeschützten oder mit Ornamenten verzierten Fassaden, kann eine Innenwanddämmung sinnvoller sein, die jedoch mit einer Verkleinerung des Wohnraumes einhergeht. 

Die Vorgaben der Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV 2009) müssen eingehalten werden, sobald über Einzehntel der Außenwandfläche gedämmt werden. Gleiches gilt bei einer bestehenden Wand zu beheizten Räumen mit einem Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) größer 0,9 W/(m²K), deren Außenputz erneuert werden soll. Nach Durchführung einer Außendämmung darf der U-Wert maximal 0,24 W/(m²K) erreichen, nach einer Innendämmung gilt ein maximaler U-Wert von 0,35 W/m²K.