Dämmung der oberen Geschossdecke

Energiesparen durch Dämmung der oberen Geschossdecke

Die Dämmung der obersten Geschossdecke ist sinnvoll, wenn das Dachgeschoss nicht als beheizter Wohnraum genutzt wird. Im Vergleich zur Dachdämmung ist diese Variante weniger aufwändig und kostengünstiger. Ist jedoch das Dachgeschoss als erweiterter Wohnraum geplant, ist die Dämmung des Daches unverzichtbar, um einen Hitzestau im Sommer zu verhindern und gesundheitliche Risiken für die Bewohner durch Tauwasserbildung während der Heizperiode auszuschließen.

Dämmung der obersten Geschossdecke seit Januar 2012 verpflichtend eingeführt

Der Gesetzgeber hat die Dämmung der obersten Geschossdecke ab dem 01.01.2012 als verpflichtend für Hausbesitzer und Bauherren eingeführt. Alle begehbaren und nicht begehbaren obersten Geschossdecken müssen seitdem gedämmt sein. Ausnahmen gelten jedoch für bereits gedämmte Dächer mit dem Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2:2003-07, was auf den Großteil der Häuser mit Balkendecke oder massiver Betondecke zutrifft. Bei diesen Gebäuden muss die oberste Geschossdecke nicht nachträglich gedämmt werden. Eine Sonderregelung gilt auch für Ein- und Zweifamilienhäuser. Die Pflicht zur Nachbesserung tritt erst bei einem Eigentümerwechsel in Kraft. Der neue Besitzer hat wiederum zwei Jahre Zeit zum Nachbessern.

Die Dämmung der obersten Geschossdecke ist eine sehr effiziente Maßnahme und wird unter bestimmten Voraussetzungen staatlich gefördert. Wird die Dämmung als alleinige Maßnahme durchgeführt, kommt eine Förderung jedoch aufgrund zu niedriger Gesamtkosten meist nicht in Frage. Zudem gelten höhere Anforderungen an die Dämmung als nach EnEV 2009. Der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) darf maximal 0,14 W/m²K statt 0,24 W/m²K erreichen. Ein entsprechender Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.

Montage der Dämmung der obersten Geschossdecke

Die Dämmung der obersten Geschossdecke kann von Laien durchgeführt werden, sofern ihr handwerkliches Können ausreicht. Wichtig ist vor allem das sorgfältige Arbeiten für eine fugenfreie Dämmung. Das gilt insbesondere für schwer zugängliche Ecken. Zudem müssen alle Anschlüsse winddicht sein. 

Bei der Dämmung der obersten Geschossdecke werden zwei Varianten unterschieden: 

a) Die nicht begehbare Dachbodendämmung

Betondecke (nicht begehbar): 

Der gesamte Betonboden wird mit Dampfsperrfolie ausgelegt und sorgfältig verklebt. Die Folie muss spannungsfrei sein, um Risse und andere Beschädigungen zu vermeiden. An Anschlüssen und Pfetten, die mit Spezialkleber verklebt werden, sollte ein Überstand von circa zehn Zentimetern eingeplant werden.

Dann wird das Dämmmaterial (Glaswolle, Steinwolle, Holzfaserdämmplatten o.ä.) in ausreichender Stärke von mindestens 24 Zentimetern (bei Wärmeleitgruppe 035) montiert. Zur Vermeidung von Wärmebrücken ist es sinnvoll, das Material zweilagig mit Versatz zu verlegen.

Holzbalkendecke (nicht begehbar): 

Die Montage der Dampfsperrfolie erfolgt wie bei einer Betondecke, wobei die Gefache und Balken komplett übergezogen werden. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Dampfsperre nicht durch herausstehende Nägel, Späne oder Unebenheiten beschädigt werden kann. Um derartige Probleme zu vermeiden, kann zuunterst eine Trittschallplatte verlegt werden.

Dann wird das Dämmmaterial - wie bei der Betondecke bereits beschrieben - montiert. Bei einer Holzbalkendecke kommt im Gegensatz zur Betondecke auch eine Einblasdämmung in Frage. 

b) Die begehbare Dachbodendämmung

Für die Dämmung eines begehbaren Dachbodens sind zunächst die gleichen Arbeitsschritte notwendig wie bei der nicht begehbaren Dachbodendämmung. Jedoch wird ein trittfestes Dämmmaterial wie PUR oder extrudiertes Polystyrol (XPS) verwendet, das aufgrund seiner guten Dämmeigenschaften in einer dünnen Schicht (14 Zentimeter bei WLG 028) verlegt werden kann. Um Unebenheiten auszugleichen können unter der Dämmung dünne Trittschallplatten montiert werden. 

Zuletzt wird der Bodenbelag verlegt. Dafür eignen sich Span-, OSB - oder Gipskartonplatten.