Der Energieausweis / Energiepass in der Bundesrepublik Deutschland

Die Meldungen zu dem Energieausweis / Energiepass waren in den verschieden Medien zu finden und in erster Linie verursachten diese bei vielen Hausbesitzern eine gewissse Unsicherheit. Da die meisten Hausbesitzer noch nie etwas von einem Energieausweis beziehungsweise von einem Energiepass gehört hatten. Was hat es also mit diesem Energieausweis / Energiepass auf sich und wofür benötigt man diesen dann eigentlich ? 

Bei dem Energiepass handelt es sich um ein Dokument, welches das entsprechendes Gebäude energetisch bewertet. Alle grundlegenden Dinge die den Energieausweis betreffen, wie zum Beispiel Ausstellung, Verwendung, Grundsätze und Grundlagen, sind in Deutschland in der Energiesparverordnung (EnEV) festgehalten und somit für alle Aussteller verbindlich geregelt. Damit man bundesweit einen einheitlichen Standart erreichen kann.

Laut der EnEV ist sowohl bei der Errichtung, Änderung, aber auch bei der Erweiterung von Gebäuden ein solcher Energiebedarfsausweis nunmehr Pflicht. Auch Besitzer von bis 1965 errichteten Gebäuden, müssen potenziellen Käufern und Mietern einen solchen Energieausweis / Energiepass vorlegen. Diese Vorschrift wurde am 01. Juli 2008 verbindlich für alle Gebäude die diese Vorraussetzungen erfüllen. 

Ab dem 01. Januar 2009 gilt diese Pflicht für später errichtete Gebäude. Nach der entsprechenden Aufforderung muss dieser Energieausweis für das entsprechende Gebäude vorgelegt werden. Eine entsprechende Übergangsfrist gibt es bis zum 01. Oktober 2008. Bis zu diesem Zeitpunkt haben die Hausbesitzer die Möglichkeit sich diesen Energieausweis in verbrauchsbasierten Form ausstellen zu lassen. Verkauft oder vermietet man Häuser ohne die Vorlage eines Energieausweises, drohen dem Besitzer Bußgelder in Höhe von bis zu 15.000 Euro. Allerdings benötigen Hausbesitzer keinen Energieausweis, die ihr Haus weder verkaufen noch vermieten möchten und ebenfalls von dieser Regelung ausgeschlossen sind Häuser die unter Denkmalschutz stehen. 
 
Grundsätzlich kann zwischen verschieden Ausweisarten unterscheiden.

Energieverbrauchsausweis ( Verbrauchsausweis )

Der Verbrauchsausweis basiert auf den Energieverbrauchsdaten der letzten
drei Jahre. Deshalb ist das teilweise Ergebnis sehr stark abhängig von den
Bewohnern. Modernisierungsempfehlungen sind hierbei nur bedingt möglich, da
die Gebäudehülle und Anlagentechnik nicht in die Bewertung einfließen.

Energiebedarfsausweis ( Bedarfsausweis )

Im Bedarfsausweis wiederum finden alle relevanten Daten des Gebäudes
Berücksichtigung. Die gesamte Gebäudehülle wird nach der Wärmedämmfähigkeit
berechnet und die Anlagentechnik detailliert berücksichtigt. Hieraus ergeben
sich der „Primärenergiebedarf“ sowie der „Jahresenergiebedarf“. Hier werden
die Ansätze für sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen aus den Ergebnissen
sofort erkennbar. Der Bedarfsausweis ist somit wesentlich aussagekräftiger
als der Verbrauchsausweis.

Im Großen und Ganzen kann man so davon ausgehen, dass der Energieausweis oder ehemals auch Energiepass genannt dem einzelnen Hausbesitzer sehr wenig nützt. Da ohne eine qualifizierte Modernisierungsanalyse ( am besten eine Vorortberatung durch einen Fachmann wie z.b. einem Architekten ) dieser Energieausweis nicht mehr als ein Stück Papier ist und somit dann leider sein Ziel nicht zu 100 % erfüllen wird.

Allerdings gehen mit einem Energieausweis auch immer Modernisierungsempfehlungen einher. Die werden im Zuge einer Energieberatung von einem Energieberater vorort dann ausgearbeitet. Diese Leistungen gehören dann aber mit dem Vororttermin nicht in den Leistungsumfang des Energieausweises. Dieses muss dann extra vergütet werden. Dabei ist es hilfreich auf die sog. genannte Thermografie zu setzen. Mit Hilfe von Wärmebildkameras werden hier die „Energielecks“ farblich auf Bildern aufgespürt und dargestellt.

Quelle : www.energieausweis-energiepass-beratung.de